Tätigkeit für türkische Geheimdienste
Berlin: (hib/STO) Der Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) hat in den vergangenen zehn Jahren laut Bundesregierung insgesamt 26 Ermittlungsverfahren gegen 35 namentlich bekannte und weitere unbekannte Beschuldigte wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für türkische Geheimdienste eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22060) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21658) weiter ausführt, wurde in zwei Verfahren Anklage erhoben: In einem Verfahren wurde der Angeklagte den Angaben zufolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das andere, gegen drei Angeklagte geführte Verfahren sei „gemäß Paragraf 153a Absatz 2 der Strafprozessordnung durch das Gericht eingestellt“ worden.
Bei 18 Personen erfolgten Einstellungen laut Vorlage nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Hinsichtlich sieben Beschuldigter sei die Einstellung des Verfahrens wegen deren unbekannten Aufenthalts erfolgt und bei fünf Beschuldigten sei von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen worden. Die Ermittlungen in den übrigen Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung mit Stand vom 31. August ferner.