Meinungsäußerung von Verwaltungskräften
Berlin: (hib/STO) Politische Meinungsäußerungen in Form von Äußerungen oder Gesten von Beschäftigten der Bundesverwaltung sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/21960) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21776). Danach müssen bei solchen Meinungsäußerungen die Grundrechte der Beschäftigten sowie bei Beamten „die aus ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis resultierenden Anforderungen in Ausgleich gebracht werden“. Einfachgesetzlichen Niederschlag finde dieser Gedanke unter anderem in der Regelung, dass Beamte „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“.
Bei einer privaten Meinungskundgabe gegenüber Dritten durch Äußerungen oder Gesten im Zusammenhang mit der Dienstausübung ist auf Seiten der Beschäftigten der Bundesverwaltung „große Zurückhaltung geboten“, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Für die weitere Beurteilung seien die Umstände des konkreten Einzelfalls entscheidend.