Anforderungen an Polizei-Dienststellen
Berlin: (hib/STO) Über Mindestanforderungen an Räumlichkeiten zur Unterbringung von Dienststellen der Bundespolizei berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22084) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21728). Wie die Bundesregierung darin ausführt, müssen die Räumlichkeiten zur Unterbringung der Bundespolizei alle allgemein geltenden baufachlichen Standards nach Gesetzesvorschriften für Gebäude des Bundes und Mindestvorschriften für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten erfüllen.
Darüber hinaus werde als bundespolizeitypischer Ausstattungsstandard ein „normales, modernes Verwaltungsgebäude mittlerer Qualität“ gefordert, heißt es in der Antwort weiter. Die Anforderungen für die Sicherung der Räumlichkeiten ergeben sich den Angaben zufolge unter anderem aus den „Empfehlungen des Bundeskriminalamtes für die materielle Sicherung von Polizeidienststellen und Einrichtungen der Bundespolizei“ und den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.