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23.09.2020 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 991/2020

Bekämpfung des Antisemitismus

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/22389) liegt der „Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand und die Bewertung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ (19/22389) vor. Er zeigt den Autoren zufolge, „dass die Bekämpfung des Antisemitismus unverändert eine zentrale Aufgabe sowohl für die Politik, für die Sicherheitsbehörden und die weiteren staatlichen Institutionen als auch für die ganze Gesellschaft bleibt“.

Antisemitismus finde in extremistischen Einstellungen seinen Nährboden und stehe in einer Reihe mit Rassismus und anderen menschenfeindlichen Einstellungen, heißt es im Fazit des knapp 50-seitigen Berichts weiter. Anderseits finde er sich auch in der „Mitte“ der Gesellschaft. Dies sei für die Bekämpfung dieses Phänomens eine zusätzliche Herausforderung, „die das enge Zusammenwirken zwischen den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen in besonderer Weise fordert“.

Zugleich wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass das Kabinett am 18. März 2020 die Einrichtung eines Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen habe. Im Fokus seiner Tätigkeit stehe, gemeinsam mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Migrantenorganisationen und der Wissenschaft „weitere konkrete auch präventive Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten“. Wie aus dem Bericht ferner hervorgeht, plant der Kabinettsausschuss, dem Bundestag im kommenden Frühjahr weitere Vorschläge zu Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorzulegen.

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