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23.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 991/2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Berlin: (hib/MWO) Um die weitere pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22420) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22005). Wie die Bundesregierung darin schreibt, hat sie am 2. September 2020 eine Formulierungshilfe für eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen, welche eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, die nicht zahlungs-unfähig sind, bis zum 31. Dezember 2020 vorsieht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts seien von Januar 2020 bis Juni 2020 insgesamt 9.006 Insolvenzanträge von Unternehmen und 27.992 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt worden. Jüngere Zahlen lägen noch nicht vor. Weiter heißt es in der Antwort, wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, wie vorgeschlagen, nur für überschuldete Unternehmen verlängert werde, gehe die Bundesregierung von einer Erhöhung der Insolvenzantragszahlen ab Oktober 2020 aus. Die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, deren Überschuldung eine Folge der COVID-19-Pandemie ist, werde es diesen Unternehmen ermöglichen, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Hierdurch könnten Insolvenzen und damit Ausfälle auf der Gläubigerseite vermieden werden.

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