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23.09.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 993/2020

Einfluss auf Gesetzgebung

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit nachvollziehbar zu gestalten. Daher habe sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22218) auf die Kleine Anfrage (19/21869) der Fraktion Die Linke deutlich.

Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) erfolge auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.

Das Bundeskabinett habe am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Daneben sei vereinbart worden, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Abs. 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird.

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