Mögliche Neuregelung zur Sterbehilfe
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung strebt nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Sterbehilfe eine gesetzliche Neuregelung an. In Reaktion auf die Gerichtsentscheidung vom 26. Februar 2020 habe der Bundesgesundheitsminister Experten angeschrieben, um ihre Stellungnahme in einen politischen Meinungsbildungsprozess für eine mögliche Neuregelung der Suizidhilfe einbeziehen zu können, heißt es in der Antwort (19/22407) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21973) der FDP-Fraktion.
Auch die Bundesärztekammer und die Ärztekammern berieten über das in der Musterberufsordnung verankerte Verbot der ärztlichen Suizidhilfe. Dies sei Ausdruck eines dynamischen Meinungsbildungsprozesses zu einem gesellschaftlich und ethisch sensiblen Thema, heißt es in der Antwort weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze den Menschen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die Richter erklärten den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig.