Gründe für Reisewarnungen
Berlin: (hib/AHE) Begründungen für Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für Kanada, Neuseeland, Malaysia und Südkorea mit Blick auf COVID-19 liefert die Bundesregierung in Antworten (19/22415, 19/22416, 19/22417, 19/22418) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/22093, 19/21998, 19/22003, 22004). Demnach warnt die Bundesregierung grundsätzlich vor nicht notwendigen, touristischen Reisen „aufgrund der mit der Ausbreitung von COVID-19 einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens“. Sie unterstreicht ferner, dass es sich bei solchen Reisewarnungen um einen „dringenden Appell, nicht um ein Reiseverbot“ handle. Geschäftliche Reisen sowie notwendige private Reisen aus wichtigen Gründen seien von der Reisewarnung nicht erfasst.
Im Falle Kanadas gelte seit dem 18. März 2020 eine Einreisesperre für ausländische Reisende, die nur wenige Ausnahmen, unter anderem für Personen mit permanentem kanadischem Aufenthaltsstatus, vorsehe. Die Einreise aus dem Ausland nach Neuseeland sei derzeit nur neuseeländischen Staatsangehörigen und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen gestattet. In Malaysia schließlich gelte seit Mitte März 2020 eine Einreisesperre für ausländische Reisende, die nur wenige Ausnahmen für Personen mit malaysischem Aufenthaltsstatus vorsieht. Eine Einreise deutscher Staatsbürger nach Südkorea sei derzeit nicht möglich.