Novellierung des Maßregelvollzugs
Berlin: (hib/MWO) Zur praktischen Auswirkung der Novellierung des Maßregelvollzugs nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21110) Stellung. Sie verweist darin auf ihren Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/7244, Seite 17), in dem es zur Frage der Evaluation heiße, dass aufgrund der um zwei Jahre verzögerten vollen Anwendbarkeit der vorgesehenen Neuregelungen eine Auswertung frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelungen vorgenommen werden solle. An diesem Zeitplan, so die Bundesregierung, werde festgehalten, zumal für die Jahre 2018, 2019 und 2020 die meisten der vorstehend genannten Daten noch nicht vorlägen. Auch für eine vorläufige Bewertung liege eine ausreichende Datenbasis nicht vor.