Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dies schreibt sie in ihren Antworten (19/22480, 19/22588) auf zwei thematisch ähnlich gelagerte Kleine Anfragen (19/22049, 19/22047) der Fraktion Die Linke. Diese hat sich mit detaillierten Fragen danach erkundigt, inwieweit Interessenvertreter auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sowie auf den Gesetzentwurf zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle Einfluss genommen haben.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden und Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sukzessive veröffentlicht, sodass die vorgenommenen Änderungen transparent und nachvollziehbar seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Es sei „nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen“. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, hält die Bundesregierung weiter fest.