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24.09.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1001/2020

Fingerabdrücke in Personalausweisen

Berlin: (hib/STO) Um die „Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in neuen Personalausweisen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/22133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21789). Wie die Fraktion darin schrieb, müssen sich bis zu 370 Millionen EU-Bürger in den nächsten Jahren ihre Fingerabdrücke in Personalausweisen speichern lassen. Gemäß der EU- Verordnung 2019/1157 würden Personalausweise künftig „mit einem hochsicheren Speichermedium versehen, das ein Gesichtsbild des Personalausweisinhabers und zwei Fingerabdrücke in interoperablen digitalen Formaten enthält“.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Speicherung des Fingerabdruckes in Identitätsdokumenten dem Zweck diene, „bei Zweifeln an der Übereinstimmung der sich ausweisenden mit der auf dem Lichtbild des Dokuments abgebildeten Person die Identität dennoch unmittelbar feststellen zu können“. Die derzeit in Zweifelsfällen noch teilweise notwendigen und zeitaufwändigen Nachfragen bei anderen Behörden könnten damit künftig entfallen. Zudem werde der betroffenen Person eine „direkte Wiederinanspruchnahme ihrer vollen Freizügigkeit“ ermöglicht. Der Fingerabdruck solle „bei alldem stets nur subsidiär genutzt werden.“

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, umfasst der staatliche Schutz der Identität der Bürger, den Identitätsmissbrauch mit staatlichen Ausweisdokumenten wirksam einzudämmen. Ein milderes Mittel, das Unionsbürger „gleichermaßen schnell und sicher identifiziert und ihnen zugleich die zügige Wiederinanspruchnahme ihrer vollen Freizügigkeit ermöglicht, steht im Ausweiswesen nicht zur Verfügung“, heißt es in der Vorlage weiter.

Darin verweist die Bundesregierung zudem darauf, dass der europäische Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 eine vergleichbare Regelung für Reisepässe getroffen habe. Die genannte Verordnung weite dies nunmehr auch auf Personalausweise aus, die innerhalb der EU und zu ausgewählten Nachbarstaaten ebenfalls als Reisedokument dienten.

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