Umsetzung des OZG
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung liegt bei der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) nach eigenen Angaben „weiterhin im Zeitplan'“. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21794(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausführt. Konkret beinhalte dies „Digitalisierung und Vernetzung“, was eine „Mammutaufgabe“ sei. Zum einen müssten 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert und zum anderen müsse eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die „jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht“.