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24.09.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1002/2020

Bundespolizei-Einsätze zur Maskenpflicht

Berlin: (hib/STO) Einsätze der Bundespolizei im Zusammenhang mit der Maskenpflicht erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22366) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21999). Danach obliegt die Durchsetzung von Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einschließlich der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Zügen „grundsätzlich den jeweiligen Landesbehörden sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen wie jedem anderen Geschäftsbetrieb mit Kundenverkehr“. Die Bundespolizei unterstütze die zuständigen Behörden der Länder sowie die Beschäftigten der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Maßnahmen zur Durchsetzung der sogenannten Maskenpflicht.

Im Rahmen ihrer eigenen Aufgaben ist die Bundespolizei laut Vorlage insofern ergänzend tätig, „als ein Verstoß gegen die von den Ländern an- beziehungsweise verordneten Maßnehmen eine Störung der beziehungsweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und daher auch ein polizeiliches Einschreiten zur Beseitigung dieser Störung beziehungsweise zur Abwehr dieser Gefahr in Betracht kommt“. Denkbar sei bei einer Feststellung eines Verstoßes im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei zum Beispiel eine Ansprache des Störers oder gegebenenfalls ein Platzverweis. Ergänzend könne die Bundespolizei „dort, wo geboten, im Rahmen des sogenannten ,Ersten Zugriffs' der zuständigen Verwaltungsbehörde des Landes die Personaldaten des betroffenen Fahrgastes zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit anlässlich des nicht oder nicht vollständigen Bedeckens von Mund und Nase im öffentlichen Schienenpersonenverkehr“ übermitteln.

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