Stellungnahme des Bundesrates zum Arbeitsschutzkontrollgesetz
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes bezüglich der Mitarbeiterzahl zu ändern. Das geht aus einer Unterrichtung (19/22772) der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (19/21978) der Bundesregierung hervor. Der Entwurf regelt unter anderem das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in Fleischbetrieben, ausgenommen sollen Handwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern sein.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen: Wenn mehrere Unternehmer in einer übergreifenden Organisation zusammenarbeiten oder unter einer einheitlichen Leitung stehen (Konzern), so sollten bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten alle für die einzelnen Unternehmer ermittelten Beschäftigten zusammengezählt werden.
Der Vorschlag des Bundesrates würde zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung des Paragrafen 2 Absatz 2 GSA Fleisch-E führen, schreibt die Bundesregierung und weiter: „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahmeregelung trägt den Belangen des Fleischhandwerks angemessen Rechnung, sodass die vorgeschlagene Ergänzung nicht erforderlich ist.“