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25.09.2020 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 1012/2020

Bundesregierung hält an Prinzip der Lieferaufbindung fest

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Prinzip der Lieferaufbindung für Entwicklungsleistungen in allen Partnerländern der bilateralen Zusammenarbeit um. Außerdem engagiere sie sich aktiv für eine Ausweitung der Länderliste sowie der von der Empfehlung der OECD abgedeckten Förderinstrumente, schreibt sie in einer Antwort (19/21831) auf eine Kleine Anfrage (19/21454) der FDP-Fraktion.

Die Befreiung von der Lieferaufbindung bedeutet, dass die Auszahlung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) an keine Bedingungen, beispielsweise Waren und Dienstleistungen aus dem Geberland zu beziehen, geknüpft wird. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereits in den Jahren 2001 und 2008 verständigt.

Nach Ansicht der Bundesregierung stehen liefergebundene Finanzierungsinstrumente „im Widerspruch zu Effizienz und Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit“. Demgegenüber könne die Lieferaufbindung bei EZ-Mitteln zu transparenten und fairen Beschaffungsprozessen in Entwicklungsländern beitragen und gleichzeitig zu mehr Wirtschaftlichkeit führen. Nicht zuletzt trage die Lieferaufbindung den wichtigen Wirksamkeitsprinzipien von Partnerorientierung und Eigenverantwortung („Ownership“) Rechnung.

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