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25.09.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Bericht — hib 1014/2020

Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung

Berlin: (hib/CHB) Mit dem Ausmaß und den Auswirkungen der Lichtverschmutzung befasst sich ein Bericht (19/22433) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Unter dem Begriff Lichtverschmutzung versteht der vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfasste Bericht die unerwünschte Wirkung künstlicher Beleuchtung im Außenbereich.

Es werde vermutet, dass die permanent und periodisch veränderten Lichtverhältnisse durch zunehmende künstliche Beleuchtung negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hätten und zu ökologischen Beeinträchtigungen führten, heißt es in dem Bericht. In den letzten Jahren sei weltweit eine Zunahme der beleuchteten Fläche und der Beleuchtungsintensität festzustellen gewesen. In Deutschland nahm den Angaben zufolge die beleuchtete Fläche am stärksten in Bayern zu, wo sie sich von 2012 bis 2016 um 45 Prozent erhöhte. Bei der Veränderung der Intensität beleuchteter Flächen steht Schleswig-Holstein mit einer Zunahme von 41 Prozent an der Spitze.

Als negative Begleiterscheinungen einer sich ausweitenden künstlichen Beleuchtung führt der Bericht unter anderem ein zunehmendes Problem der Blendung und eine Verschlechterung des Nachtschlafs an. Die Aufhellung des Nachthimmels wirke sich zudem negativ auf die professionelle und die Hobby-Astronomie aus. In ökologischer Hinsicht sei festzustellen, dass künstliche Beleuchtung Verhaltensänderungen bei Pflanzen und Tieren hervorrufen könne.

Als Handlungsoptionen empfiehlt der Bericht unter anderem, die Folgen künstlicher Beleuchtung im Außenbereich weiter zu erforschen und die existierenden Regelungsansätze für eine Vermeidung von Lichtverschmutzung zu ertüchtigen. Konkret angeregt wird beispielsweise, für bundeseigene Gebäude und Anlagen Beleuchtungsrichtlinien zur Minimierung der Lichtverschmutzung zu entwickeln und umzusetzen.

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