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28.09.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 1017/2020

Etat 2021: 20,24 Milliarden Euro für Bildung und Forschung

Berlin: (hib/ROL) Der Haushaltsentwurf für Bildung Forschung und Technikfolgenabschätzung sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 20,24 Milliarden Euro Milliarden Euro (2020: 20,31 Milliarden Euro) vor. Das geht aus dem im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 1. Oktober 2020, berät. Gegenüber dem Mitte Juni beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt (19/20000, 19/20601) von 20,31 Milliarden Euro sinkt der Ansatz des Etats von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) um rund 70 Millionen Euro.

Die höchsten Ausgaben sieht der Einzelplan 30 für Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie mit rund 8,25 Milliarden Euro (2020: 8,22 Milliarden) vor. Im 2. Nachtragshaushalt war der Ansatz auf 8,32 Milliarden gestiegen. Im Mittelpunkt der Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie steht die Förderung der Forschung mit dem Instrument der nationalen ebenso wie europäischen und internationalen Projektförderung. Danach stehen für Innovationen durch neue Technologien insgesamt rund 882 Millionen Euro (2020: 973 Millionen Euro), für Innovationen in den Lebenswissenschaften rund 1,12 Milliarden aus (2020: 1,39 Milliarden Euro). Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind für Maßnahmen der Gesundheitsforschung weitere Mittel eingestellt. Der Etat steigt auf 875 Millionen Euro (2020: 383 Millionen) Euro.

Der Posten Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in die bildungspolitisch Infrastruktur steigt auf 1,44 Milliarden Euro (2020: 791 Millionen Euro). Für Forschung im Bereich Nachhaltigkeit, Klima, Energie stehen rund 776 Millionen Euro (2020: 573 Millionen Euro) zur Verfügung.

Für Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems in 2021 sind rund 7,46 Milliarden Euro (2020: 7,04 Milliarden Euro) vorgesehen. Schwerpunkt des Kapitels ist der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, für den im Haushalt 2021 rund 1,88 Milliarden Euro (2020: 1,74 Milliarden) vorgesehen sind.

Ferner sind im Kapitel Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems 400 Millionen Euro (2020: 400 Millionen Euro), für die Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten eingeplant. 106,54 Millionen Euro (2020: 107,52 Millionen Euro) sind für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses eingeplant. Für die Förderung von 1.000 neuen Tenure-Track-Professuren stellt der Bund bis 2032 insgesamt bis zu 1 Milliarde Euro bereit. In 2020 sind das rund 59,46 Millionen Euro (2020: 55,7 Millionen Euro). Für den Qualitätspakt Lehre stehen nur noch 1,7 Millionen (2020: 200 Millionen) zur Verfügung.

Für die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung sind 4,81 Milliarden Euro (2020: 5,37 Milliarden Euro) vorgesehen. Im 2. Nachtragshaushalt war der Etat mit 5,37 Milliarden Euro veranschlagt worden. Dazu gehört die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rund 635 Millionen Euro (2020: 435 Millionen Euro). Die Stärkung des Lernens im Lebenslauf ist auf 828 Millionen Euro (2020: 1,6 Milliarden Euro) festgesetzt. Darüber hinaus sind hier die Studien-, Fortbildungs- und sonstige individuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund (Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie die Leistungen der Begabtenförderungswerke, der beruflichen Begabtenförderung und das nationale Stipendienprogramm wie das Deutschlandstipendium) mit einer Summe von rund 2,7 Milliarden Euro wie auch schon 2020 verankert.

Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) machen dabei 2,14 Milliarden Euro aus (2020: 2,28 Milliarden Euro). Für „Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen“ sollen 17,37 Millionen Euro bereitstehen. Dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sollen wie im Vorjahr 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

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