Anhörung zu Wahlrechtsreform
Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und die SPD-Fraktion zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Bundestagswahlen (19/22504) sowie um einen Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein aktives Wahlrecht am 16 Jahren (19/13512) geht es am Montag, dem 5. Oktober 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Koalition am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festhalten, „bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird“. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten soll festgehalten werden und „weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung“ erfolgen, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.
Zur „Verminderung der Bundestagsvergrößerung“ soll nach dem Willen der Koalition „mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen“ und ein weiterer Aufwuchs „auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern“ vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, „dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt“. Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 - also nach der nächsten Bundestagswahl - von 299 auf künftig 280 reduziert werden,
Zudem soll der Bundestag dem Gesetzentwurf zufolge „unverzüglich“ die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, „die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet“. Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium nach dem Willen der beiden Koalitionsfraktionen „Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen“. Seine Ergebnisse soll es spätestens Mitte 2023 vorlegen.
Nach dem von der Grünen-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll in Artikel 38 Absatz 2 die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden. In der Begründung bezeichnet die Fraktion die Ermöglichung des aktiven Wahlrechts auch für 16- und 17-Jährige bei Bundestagswahlen als „unverzichtbare Voraussetzung für eine stärkere Partizipation von Jugendlichen“. Das Ausschließen jugendlicher Staatsbürger unter 18 Jahren von den Bundestagwahlen stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl dar.