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29.09.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1023/2020

Inspektion der Leit- und Sicherungstechnik

Berlin: (hib/HAU) Alle Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (LST) bei der DB Netz AG sind laut Bundesregierung regelmäßig zu inspizieren. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/22355) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21574) hervor. Die Anlagen der LST würden je nach Beanspruchung in die Kategorien sehr schwach, schwach, normal und stark eingeteilt, schreibt die Regierung. Diesen Beanspruchungsgraden entsprechend würden die LST-Anlagen nach unterschiedlichen Fristen instand gehalten. Entsprechende Vorgaben hierfür seien im Regelwerk der DB Netz AG enthalten.

Diese Richtlinien seien von den für die Instandhaltung zuständigen Organisationseinheiten und den dort beschäftigten Mitarbeitern einzuhalten. „Die Einhaltung ist zu dokumentieren“, heißt es in der Antwort auf die Frage nach drohenden Sanktionen bei Nichteinhaltung von Instandhaltungsfristen. Die DB Netz AG sei im Rahmen ihres Sicherheitsmanagementsystems verantwortlich, die Einhaltung dieser Prozesse durch Stichproben und interne Audits zu überwachen. „Werden dabei Abweichungen festgestellt, müssen Ursachenanalysen durchgeführt und geeignete Abhilfemaßnahmen festgelegt werden“, schreibt die Bundesregierung. Abhilfemaßnahmen seien eine Nachholung der ordnungsgemäßen Ausführung und gegebenenfalls eine Umsteuerung von Ressourcen oder die Entwicklung alternativer Verfahren, die den Grundsätzen der Risikobewertung nach einer gemeinsamen Sicherheitsmethode der Europäischen Union entsprechen.

„Wird Fehlverhalten von Mitarbeitern als Ursache festgestellt, kann dies zu personellen Maßnahmen führen“, heißt es weiter. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwache die Wirksamkeit des Sicherheitsmanagementsystems der DB Netz AG durch prozess- und objektbezogene Prüfungen. „Wird im Rahmen einer Stichprobe ein Mangel bei der Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme festgestellt, wird dies mitgeteilt und eine Stellungnahme zu Maßnahmen zur Beseitigung gefordert.“ Seien diese Maßnahmen nicht ausreichend, würden die Beseitigungsmaßnahmen durch Bescheid angeordnet. Die Gesamtentwicklung der festgestellten Mängel werde regelmäßig mit der DB Netz AG ausgewertet. Hierbei würden auch Verbesserungsmaßnahmen vereinbart, die in den nach dem Sicherheitsmanagementsystem geforderten Sicherheitsplan einfließen, teilt die Regierung mit.