Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bei der Gewährung von Familienleistungen“ (19/21987) als einen „wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltung“. Dies geht aus der als Unterrichtung (19/22776) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor.
Darin verweist der Bundesrat zugleich darauf, dass viele Wirtschaftsunternehmen bundesweit Verwaltungsleistungen in Anspruch nähmen. Die Wirtschaft habe vor diesem Hintergrund auf den Bedarf nach einem einheitlichen Unternehmenskonto hingewiesen. Diesen Bedarf habe auch der IT-Planungsrat anerkannt und im Februar 2020 beschlossen, „das sogenannte Organisationskonto als einheitliches Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis einzurichten, und die Bundesregierung gebeten, die notwendigen dauerhaften rechtlichen Regelungen zu schaffen“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Darin bittet der Bundesrat darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) „um eine geeignete Rechtsgrundlage für das Organisationskonto zu ergänzen, die eine einheitliche Identifizierung von Unternehmen im Portalverbund ermöglicht“. Ebenso plädiert der Bundesrat laut Vorlage unter anderem dafür, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bisher vorgesehenen Änderungen des OZG auch durch geeignete Regelungen zum Schriftformersatz für Unternehmen zu ergänzen.
In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, die Bitte der Länder aufzugreifen und die Umsetzung im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens zu prüfen und konstruktiv zu begleiten.