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29.09.2020 Auswärtiges — Antrag — hib 1029/2020

Grüne fordern Bundes­regierung zu mehr Konsequenz gegenüber dem Iran auf

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich gegen die „Repression der Menschen- und Bürgerrechte im Iran“ und fordert die Bundesregierung auf, gegenüber der Regierung in Teheran auf Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu dringen. In einem Antrag (19/22561) verweisen die Abgeordneten unter anderem auf die Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf die Diskriminierung ethnischer und religiöser Minderheiten sowie auf Folter und Misshandlungen politischer Gefangener im Iran. Sie betonen außerdem, dass die iranische Bevölkerung unter der sogenannten „maximum pressure“-Kampagne der Trump-Administration seit dem einseitigen Ausstieg der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung und der Intensivierung des US-amerikanischen Sanktionsregimes leide. „Neben Korruption und Missmanagement verschärft es die wirtschaftliche Lage der Iranerinnen und Iraner dramatisch.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich gegenüber der iranischen Regierung für die Einhaltung ihrer internationalen völkerrechtlichen Verpflichtungen einzusetzen und etwa alle politischen Gefangenen aus der Haft zu entlassen. Im Rahmen der EU sollten gezielte individuelle Visa- und Vermögenssperren gegen führende iranische Regierungsvertreter und Einzelpersonen ausgeweitet werden, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen seien. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Zusammenarbeit des Iran mit dem VN-Hochkommissariat für Menschenrechte und auf die deutsche Botschaft in Teheran, die aus Sicht der Abgeordneten bei der Verhängung der Todesstrafe grundsätzlich protestieren und die Betroffenen in den Gefängnissen besuchen sollte, um ihre Fälle öffentlich zu machen und zu dokumentieren. Insbesondere solle sich die Bundesregierung für ein sofortiges Verbot der Todesstrafe an Minderjährigen einsetzen und darauf hinweisen, „dass diese Praxis gegen die seitens des Iran ratifizierte VN-Kinderrechtskonvention verstößt“.

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