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29.09.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 1029/2020

Nichtregierungsorganisatio­nen in Israel und Palästinen­sischen Autonomie­gebieten

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, israelfeindliche Organisationen zu fördern. Wie sie in der Antwort (19/22650) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22145) schreibt, trage die Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft erheblich zur Pflege und Entwicklung der vielfältigen bilateralen Beziehungen mit Israel bei. Dazu gehöre auch das Engagement für Dialog, für die Wahrung der Menschenrechte, die Achtung des Völkerrechts und die Verständigung im Rahmen des Nahostfriedensprozesses.

In der Antwort rechtfertigt die Bundesregierung zudem, nähere Informationen zu den geförderten Projekten nur unter der Einstufung „VS-Vertraulich“ zugänglich zu machen. „Im vorliegenden Konfliktkontext kommt es immer wieder zu Anfeindungen bis hin zu gewaltsamen Übergriffen auf Friedensaktivistinnen und Friedensaktivisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern.“ Dies treffe sowohl auf NGOs aus Israel als auch aus den Palästinensischen Gebieten zu, die sich mit diesen Themen befassen. „Die körperliche Unversehrtheit zivilgesellschaftlicher Akteure, die Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und politische Betätigung sind nach Auffassung der Bundesregierung besonders schützenswert. Eine Einstufung als Verschlusssache 'VS - nur für den Dienstgebrauch' würde dem nicht gerecht.“

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