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30.09.2020 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 1032/2020

Datenübermittlung zur Ernährungsvorsorge

Berlin: (hib/EIS) Die Rechtsgrundlagen zur Übermittlung bereits verarbeiteter Daten zwischen Behörden sollen zur Vorsorge gegen eine Versorgungskrise angepasst werden. Dafür legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/22860) zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge vor. Bereits mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise vom 4. April 2017 seien die Rechtsgrundlagen für die Ernährungssicherstellung und -vorsorge neu geregelt worden. Der nun vorgelegte Entwurf diene demnach der Anpassung einzelner Vorschriften des Ernährungssicherstellungsgesetzes und Ernährungsvorsorgegesetzes (ESVG) sowie einer in diesem Zusammenhang stehenden Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren (MarktONOG). Zur Begründung heißt es dazu, um geeignete Maßnahmen zur Vorsorge treffen zu können, seien genaue Kenntnisse der Strukturen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unverzichtbar. Die Vorsorge erfordere deshalb Daten über die Registrierung von Lebensmittelunternehmern, die nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene erfolgt, über Futtermittelunternehmer, die nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene erfasst werden sowie über Tierhalter und deren Tierbestände, die auf Grundlage der Viehverkehrsverordnung erfasst werden.

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