Durchsuchung von Vereinsräumlichkeiten
Berlin: (hib/STO) Durchsuchungen von Vereinsräumlichkeiten im Zusammenhang mit vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/22761) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22275). Danach erfolgen im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren wie auch im Rahmen des Vollzugs von Vereinsverboten „unabhängig vom Grund des Ermittlungsverfahrens beziehungsweise des Vereinsverbots“ in der Regel Durchsuchungen der durch den betroffenen Verein genutzten Räumlichkeiten. Dies geschehe sowohl bei Immobilien, die im Eigentum des jeweiligen Vereins stehen, als auch bei Immobilien, die durch diesen lediglich genutzt werden, führt die Bundesregierung weiter aus.