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30.09.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 1034/2020

Speicherung von Bodycam-Aufzeichnungen der Bundespolizei

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Bodycam-Aufzeichnungen der Bundespolizei nicht auf Servern eines privaten Anbieters von Clouddiensten, sondern in den Rechenzentren des Bundes zu speichern. Während der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Petition wird darauf hingewiesen, dass die Bundespolizei Einsatzaufnahmen von Körperkameras, sogenannten Bodycams, auf privaten Servern eines US-Konzerns speichere. Private Unternehmen, so schreiben die Petenten, würden jedoch auch private Interessen verfolgen. Zudem verursache die Nutzung privater Dienstleister erheblich höhere Kosten und es sei nicht klar, ob die Sicherheit der Daten gewährleistet werden könne. Wenn die Rechenzentren des Bundes für diese Cloud-Lösung bisher nicht geeignet seien, müssten diese nachgerüstet werden, heißt es in der Eingabe.

Einer Stellungnahme des BMI zufolge erfüllt die aktuelle Speicherung und Verarbeitung der Bodycam-Daten der Bundespolizei die nationalen und europäischen Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Die Aufnahmen würden vor der Speicherung auf den Servern verschlüsselt und ausschließlich in Deutschland gespeichert, teilt das Ministerium mit.

Unabhängig davon habe die Bundespolizei für das Verfahren Bodycam einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess etabliert. In diesem Kontext prüfe sie fortlaufend sowohl Optimierungen in der bisherigen Architektur als auch Migrationsmöglichkeiten in andere Umgebungen, wie beispielsweise bundeseigene Cloud-Umgebungen. Geeignete Alternativen stünden derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung. Sobald dies der Fall ist, werde die Bundespolizei eine mögliche Umstellung prüfen und bei positivem Ergebnis auch umsetzen, heißt es in der Stellungnahme.

Der Petitionsausschuss gibt in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung zu bedenken, dass die derzeitige Speicherung dieser hochsensiblen Daten auf Servern eines US-Konzerns datenschutzrechtlichen Bedenken begegne - unter anderem deshalb, weil das Unternehmen auch Software zur Gesichtserkennung an US-Behörden verkaufe.

In diesem Zusammenhang merken die Abgeordneten an, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entsprechende Datenspeicherungen auf Servern von US-Anbietern, unter anderem mit dem Hinweis auf mangelnde Verschlüsselungsverfahren und bestehende Rechtsgrundlagen in den USA, als rechtswidrig erachtet habe. Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses stellt die mit der Petition geforderte Speicherung von Bodycam-Aufzeichnungen in den Rechenzentren des Bundes ein wichtiges Anliegen dar, „um die digitale Souveränität der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten“.

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