Zuwendungspraxis im Auswärtigen Amt
Berlin: (hib/AHE) Über bisher nicht geprüfte Verwendungsnachweise und die jeweiligen Bewilligungssummen gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/22170) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion Auskunft (19/21022). Eine „erhebliche Steigerung“ der nicht geprüften Nachweise in den Jahren 2017 und 2019 wird „mit unvorhergesehenen Unterbrechungen bei der Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt“ begründet.