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01.10.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1041/2020

Versammlungen zu Kandidatenbenennung

Berlin: (hib/STO) „Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl trotz Corona ermöglichen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/22925), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wendet sich die Fraktion gegen einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/20596). Gegenstand dieses Entwurfs sei eine Ermächtigung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum Erlass einer Rechtsverordnung, „durch die unter bestimmten Voraussetzungen von dem Erfordernis der Aufstellung von Direktkandidaten und Landeslisten der Parteien für die Bundestagswahl in Versammlungen“ abgewichen werden könne, schreibt die Fraktion. Das Bundesministerium solle „Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern“ treffen können, „um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen“.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Vorschrift sei „verfassungswidrig, da sie die Regelung eines wesentlichen Vorgangs im Verfassungsleben auf die Exekutive übertragen will, ohne klare Leitlinien für die Ausgestaltung der Regelung zu geben“, kritisiert die AfD-Fraktion in dem Antrag. Die Ermächtigung des BMI zum Erlass einer Rechtsverordnung, „die eine Abweichung vom Prinzip der Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl in Versammlungen neu einführen soll und die keine klaren Leitlinien für die Ausgestaltung einer nicht in Versammlungen erfolgenden Kandidatenaufstellung beinhaltet“, stelle einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz dar.

Wenn es darum gehe, die Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl auch unter epidemischen Bedingungen zu ermöglichen, müsse „zuvörderst darüber nachgedacht werden, welche Mittel zu ergreifen sind, um Aufstellungsversammlungen unter sicheren Bedingungen durchführen zu können“, heißt es in dem Antrag weiter. Bei Vorliegen einer „mittleren Ansteckungsgefahr, wie sie im Zusammenhang mit Covid-19 zu beobachten ist“, könne eine sichere Durchführung von Aufstellungsversammlungen durch Einhaltung ausreichender Mindestabstände und gute Belüftung des Versammlungsortes gewährleistet werden.

Zugleich fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, anstelle des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD Vorschläge für eine generelle gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die den in dem Antrag dargelegten rechtlichen Erwägungen Rechnung tragen. Insbesondere soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die Bundesregierung eine Regelung zu schaffen, die für den Fall einer epidemischen Lage mit Blick auf Covid-19 im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl gewährleistet, dass Parteien ausreichend große Hallen und Versammlungsorte für ihre Versammlungen zur Kandidaten- und Listenaufstellung bei Einhaltung der gebotenen Mindestabstände zur Verfügung gestellt werden.

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