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01.10.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1041/2020

Einschränkungen von Bleimunition

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion gegen „gebietsunabhängige generelle Verbotsvorhaben sowie unverhältnismäßige Einschränkungen von Blei in Munition auf europäischer wie nationaler Ebene, insbesondere für Jäger, Sportschützen und Waffensammler“ einsetzen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/22924) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung zudem prüfen, „ob die in Deutschland bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der Verwendung von Bleimunition und das Verhalten der betroffenen Verwender im Rahmen der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung nicht bereits genügen, um den Erfordernissen des Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend gerecht zu werden“.

Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage auf europäischer Ebene „im Hinblick auf eine durch die EU-Kommission vorgenommene Gesetzesinitiative zum Verbot von Bleimunition (Bleischrotmunition) in oder in der Nähe von Feuchtgebieten“ darauf hinwirken, dass eine von der sogenannten „Ramsar-Konvention abweichende eindeutigere Definition für Feuchtgebiete verwendet wird“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, im Falle eines Verbotes oder einer weiteren Verwendungseinschränkung von Bleimunition auf eine ausreichende Übergangs- oder Entschädigungsregelung auf nationaler wie europäischer Ebene hinzuwirken. Dabei sollte die Übergangsregelung dem Antrag zufolge mindestens drei Jahre betragen.

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