Stand der Atomausstiegsklage
Berlin: (hib/FNO) Im Prozess mit dem Energiekonzern Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland bisher rund 21,7 Millionen Euro für Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskosten ausgegeben. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/22571) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21805). Vattenfall klagt auf Schadensersatz für die reduzierten Laufzeiten seiner Kernkraftwerke im Zuge des Atomausstieges, inklusive der Prozesszinsen beträgt den Angaben zufolge die Klageforderung derzeit sechs Milliarden Euro. Obwohl zwei Befangenheitsanträge der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurden, schätzt die Bundesregierung, „dass sie im Schiedsverfahren aus prozessualen und inhaltlichen Gründen obsiegen wird“. Wann ein Schiedsspruch zu erwarten ist, sei allerdings nicht bekannt.
Darüber hinaus gebe es ein Verbot von Intra-EU-Schiedsverfahren, dass nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland und 21 weiteren Staaten auch im Falle der Energiecharta gelte. Schweden als Anteilseigner von Vattenfall und das ICSID-Schiedsgericht folgten dieser Auffassung allerdings nicht.