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02.10.2020 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1046/2020

Delikate Gespräche über die Pkw-Maut

Berlin: (hib/CHB) Ein führender Vertreter der Bietergemeinschaft für die Erhebung der Pkw-Maut hat bestätigt, dass das Konsortium Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angeboten hatte, mit der Vertragsunterzeichnung bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Bei einem Spitzentreffen habe Minister Scheuer dieses Angebot jedoch abgelehnt, sagte Volker Schneble, Geschäftsführer der Autoticket GmbH, am Donnerstag, 1. Oktober 2020, im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“).

In der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung berichtete Schneble von diesem Treffen am 29. November 2018. Daran nahmen Bundesminister Andreas Scheuer und Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz sowie die Chefs der beiden an der Autoticket GmbH beteiligten Unternehmen, Klaus-Peter Schulenberg (CTS Eventim) und Georg Kapsch (Kapsch TrafficCom), teil, nicht aber der operativ verantwortliche Autoticket-Geschäftsführer Schneble. Zu diesem Zeitpunkt hatten CTS Eventim/Kapsch TrafficCom als einziger Bieter ein Angebot für die Erhebung der Pkw-Maut abgegeben.

Unmittelbar nach dem Treffen - „noch auf dem Parkplatz des Bundesverkehrsministeriums“ - habe Schulenberg ihm von seinem Angebot erzählt, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem EuGH-Urteil abzuwarten, sagte Schneble im Ausschuss. Minister Scheuer habe laut Schulenberg entgegnet, der Vertrag müsse noch 2018 abgeschlossen werden, da die Verpflichtungsermächtigung des Bundestags nur bis Ende des Jahres gelte. Einen Versuch, eine neue Verpflichtungsermächtigung zu erwirken, habe der Minister laut Schulenberg abgelehnt. Noch am selben Tag notierte Schneble in seinem Notizbuch drei Stichworte zum Gesprächsergebnis.. Auf deren Basis verfasste er dann am 19. September 2020 ein Gedächtnisprotokoll, das dem Untersuchungsausschuss vorliegt.

Beleuchtet wurden in der Sitzung noch zwei andere wichtige Treffen. Am 3. Oktober 2018 sprachen Minister Scheuer und Staatssekretär Schulz im Flughafen Tegel mit führenden Vertretern der Bietergemeinschaft. Diesen Termin habe er selbst angeregt, berichtete Schneble. Es sei darum gegangen, Sicherheit über den weiteren Zeitplan zu erhalten. Denn für Autoticket sei es ein Problem gewesen, dass der Termin für die Abgabe des finalen Angebotes mehrfach verschoben worden sei. Ob es bei diesem Gespräch um vergaberechtlich relevante Themen gegangen sei, könne er nicht beurteilen.

Am 18. Juni 2019, direkt nach dem negativen EuGH-Urteil, sprach dann das Bundesverkehrsministerium die Kündigung des am 30. Dezember 2018 geschlossenen Vertrags für die Erhebung der Pkw-Maut aus. Diese Kündigung sei „überraschend und unbegründet“ gewesen, sagte Schneble. Das Bundesverkehrsministerium begründete die Kündigung nicht nur mit dem EuGH-Urteil, sondern auch mit einer Schlechtleistung bei der sogenannten Feinplanungsdokumentation. Diese Begründung empfand das Konsortium laut Schneble als „klares Foulspiel“. Denn bis zu diesem Zeitpunkt sei die Zusammenarbeit mit Verkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt sehr gut gewesen.

Wie der Zeuge weiter ausführte, forderte der Minister am 19. Juni 2019, unmittelbar nach der Kündigung, die Konsortiumsspitze auf, seine Darstellung zu unterstützen, wonach der Vertrag noch 2018 abgeschlossen werden musste. Die Darstellung der Kündigungsgründe im Verkehrsausschuss könne dann „so oder so“ ausfallen, habe der Minister gesagt. Wie diese Aussage zu verstehen sei, habe er nicht zu interpretieren, erklärte der Zeuge.

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