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05.10.2020 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 1054/2020

Mittelständische Fleischbetriebe fürchten um ihre Zukunft

Berlin: (hib/CHE) Mittelständische Firmen der Fleischwirtschaft fürchten angesichts des geplanten Arbeitszeitkontrollgesetzes um ihre Zukunft. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Auf der Tagesordnung stand zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21978) für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, das ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Schlachtung und Zerlegung ab 1. Januar beziehungsweise 1. April 2021 vorsieht. Außerdem standen drei Oppositionsanträge von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und AfD-Fraktion zur Diskussion. Die Linke kritisiert es in ihrem Antrag (19/22488) als fraglich, ob die Definition des Gesetzentwurfes zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen drängen in ihrem Antrag (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen.

Herbert Dohrmann, selbst Inhaber einer Fleischerei und Präsident des Deutschen Fleischer-Verbands, wies auf die gänzlich unterschiedliche Mitarbeiterstruktur von Handwerks- und Industriebetrieben hin. Im Handwerk arbeite der Chef meist mit, es gebe in der Regel fest angestellte Mitarbeiter. Handwerksbetriebe, die ihre Produkte selbst verkaufen, hätten allein durch das Verkaufspersonal - darunter viele Teilzeitkräfte - jedoch schnell mehr als 49 Mitarbeiter. Deshalb sei es seinem Verband wichtig, die geplante 49-Mitarbeiter-Grenze, ab der das Gesetz gelten soll, zu überarbeiten, betonte er. Robert Houdek von der Interessengemeinschaft der bayerischen, familiengeführten Ernährungsindustrie erläuterte, wie abhängig sein Betrieb der Fleischveredelung von streng arbeitsteilig organisierten Produktionsabläufen ist. Zwar würden im Kernbereich seines Betriebes Metzger arbeiten, aber allein schon die Logistik und die spezialisierte Reinigung der Verpackungsräume seien über Werkverträge organisiert. „Würde man uns das verbieten, müssten wir morgen zumachen“, sagte Houdek.

Juristische Zweifel gab es am Begriff des „inhabergeführten“ Betriebes. Mehrere Sachverständige, darunter der Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Bonn, Stefan Greiner, verwiesen darauf, dass das Betriebsverfassungsgesetz den Begriff gar nicht kenne. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen als „höchst problematisch“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, das Agieren der Fleischbranche lasse keine anderen Konsequenzen zu. Nachbesserungen seien jedoch bei der Arbeitszeiterfassung nötig, noch seien die geplanten Regelungen nicht manipulationssicher, betonte DGB-Vertreterin Micha Klapp.

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