Grundinstandsetzung von Schleusen und Wehren
Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) rechnet laut Bundesregierung damit, dass in den nächsten zehn Jahren Ersatzneubauten oder große Grundinstandsetzungen an etwa 18 Prozent des Anlagenbestandes, der 315 Schleusenanlagen, zwei Schiffshebewerke und 307 Wehranlagen umfasst, umzusetzen sind. Das beträfe mindestens 50 Schleusenanlagen und 30 Wehranlagen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/22429) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21931).
Die überwiegende Anzahl der anstehenden Ersatzinvestitionsmaßnahmen beziehe sich auf Maßnahmen an Schleusen und an nicht sperrbaren Wehren als systemkritische Bauwerke, für die die Vorplanungen bereits begonnen wurden, „die aber noch nicht im Haushalt veranschlagt sind“, heißt es in der Antwort. Bei einer konstanten Investitionslinie entstehe im Zeitraum des Investitionsrahmenplans ein Mehrbedarf für Erhaltungsmaßnahmen vor allem an den Schleusen und Wehren je nach Planung. „Wegen der Sicherheitsrelevanz hat die Erhaltung von Wehren unabhängig von der Lage im Netz eine höhere Priorität als die Maßnahmen an Schleusen“, schreibt die Regierung. Bezogen auf das Programm der Maßnahmen an den systemkritischen Bauwerken sei von einem Investitionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro in den nächsten zehn Jahren auszugehen.