Nutzungsdruck auf Ost- und Nordsee
Berlin: (hib/CHB) Ein verbindlicher Ausschluss von Nutzungen an Nord- und Ostsee sei vor dem Hintergrund des geltenden internationalen und nationalen Rechts nur in begrenztem Umfang möglich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22698) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (19/22006). Eine Festlegung von Nullnutzungszonen, wie sie von den Fragestellern thematisiert wird, sehe das Raumordnungsgesetz nicht vor. Allerdings seien in sogenannten Vorranggebieten Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit der vorrangigen Nutzung oder Funktion nicht vereinbar seien.