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06.10.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 1058/2020

Bundesregierung wendet sich gegen US-Sanktionen bei Nord Stream 2

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Hafen Sassnitz GmbH ihre Geschäftstätigkeit trotz der US-Sanktionsandrohungen gegen den Weiterbau der Gaspipeline Nord Stream 2 fortsetzen kann. Wie sie in der Antwort (19/22563) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22027) schreibt, stehe sie zu den US-Sanktionen und Sanktionsdrohungen bezüglich Nord Stream 2 sowie zu dem Schreiben von drei US-Senatoren an die Betreiberin des Fährhafens Sassnitz vom 5. August 2020 im Austausch mit der US-Regierung. Über das weitere Vorgehen befinde man sich zudem in enger Abstimmung mit europäischen Partnern, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Europäischen Kommission. „Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie unilaterale, gegen deutsche und europäische Unternehmen gerichtete extraterritoriale Sanktionen, wie sie von den Vereinigten Staaten verhängt und jüngst verschärft wurden, ablehnt“, heißt es weiter.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bereits mehrere von den Vereinigten Staaten von Amerika erlassene Sanktionsregime extraterritorial wirkende Sanktionsmaßnahmen existierten. „Diese könnten auch in der EU beheimatete Unternehmen treffen, selbst wenn die infrage stehenden Tätigkeiten nach dem Heimatrecht dieser Unternehmen legal sind.“ Beispiele seien etwa Teile der Sanktionsregimes gegen den Iran, gegen Russland sowie Teile des „Cuban Liberty and Democratic Solidarity (Libertad) Act of 1996“.

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