Rückholung der „Landshut“
Berlin: (hib/AHE) Sowohl in Deutschland als auch im Ausland sind rechtliche Beratungsleistungen zur Durchführung des Erwerbs der früheren Lufthansa-Maschine „Landshut“ in Anspruch genommen worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/22721) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22144) schreibt, ging es bei der Beratung in Deutschland um die zuwendungsrechtliche Ausgestaltung der Rückholung.
Laut Fragestellern habe die Bundesregierung das 1977 durch palästinensische Terroristen und die „Rote Armee Fraktion“ entführte Flugzeug vier Jahrzehnte später erworben, seither lagere es in einem Hangar in Friedrichshafen.