Beteiligung an Rückholkosten
Berlin: (hib/AHE) Über die Rückholungen deutscher Staatsangehöriger im Zuge der Corona-Pandemie informiert die Bundesregierung in der Antwort (19/22856) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21689). Demnach seien diese Rückholungen auf Grundlage von Paragraph 6 Konsulargesetz erfolgt, welcher vorsehe, dass die Betroffenen grundsätzlich zum Ersatz der dem Bund entstandenen Auslagen verpflichtet sind. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und zum Zwecke einer größtmöglichen Gleichbehandlung aller Reisenden habe die Bundesregierung Pauschalbeträge festgelegt. Demnach würden pro Person 200 Euro für Rückflüge von den Kanaren und aus Nordafrika, 500 Euro für Flüge aus dem südlichen Afrika und von den karibischen Inseln, 600 Euro bei Flügen aus Asien und Südamerika und 1.000 Euro für Flüge aus Australien und Neuseeland erhoben. „Die Einnahmen aus den zu erwartenden Rückzahlungen der Betroffenen werden schätzungsweise 40 Prozent der Gesamtkosten der Rückholaktion decken“, heißt es in der Antwort. Weitere 35 Prozent der Kosten könne der Bund im Rahmen der Ko-Finanzierung durch den EU-Zivilschutzmechanismus („EU Civil Protection Mechanism“) erwarten.