Datenschutz für Gesundheits-Apps
Berlin: (hib/PK) Der Datenschutz bei digitalen Gesundheitsanwendungen ist nach Angaben der Bundesregierung umfassend geregelt. So seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur solche Anwendungen verordnungs- und erstattungsfähig, die die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllten, heißt es in der Antwort (19/22922) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22464) der FDP-Fraktion.
Die vorgesehenen Regelungen begrenzten die Datenverarbeitung auf unmittelbar versorgungsrelevante Zwecke, verböten ein umfassendes Nutzertracking zu Werbezwecken und unterbänden die Weitergabe von Daten an Dritte.