Erfahrungen mit neuer Baugebietskategorie
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung verweist in Bezug auf Erfahrungen mit der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ auf die Zuständigkeit von Ländern und Gemeinden. Fragen etwa nach der Zahl von in Bebauungsplänen festgesetzten urbanen Gebieten beträfen den Vollzug des Bauplanungsrechts, für den die Länder zuständig sind, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/22869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/22374(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion. Ähnlich äußert sie sich zu Fragen nach den geplanten Orientierungswerten, die bislang fixe Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung ersetzen sollen. Wie mit diesen Orientierungswerten umgegangen werde, sei von der konkreten planerischen Situation in der Gemeinde abhängig, heißt es dazu.