Rechtsausschuss empfiehlt Annahme mehrerer Gesetze
Berlin: (hib/MWO) Mit einer Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 107. Sitzung unter Leitung seines Stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) am Mittwoch. Zudem beschloss das Gremium die Durchführung weiterer öffentlicher Anhörungen.
Angenommen wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen bei Enthaltung der AfD der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (19/19852) in geänderter Fassung. Mit dem Gesetz soll die EU-Verordnung 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen umgesetzt werden und die Gerichte und das Bundesamt für Justiz in Vollstreckungshilfeverfahren entlasten. Weiter empfahl das Gremium mit dem Stimmen von Koalition, Linken und Grünen, gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der FDP, den geänderten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, mit dem der Schriftenbegriff modernisiert werden und die Strafbarkeit bei Handlungen im Ausland erweitert werden sollen (19/19859). Schließlich stimmte der Ausschuss gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850). Der Entwurf geht unter anderem auf die Ergebnisse einer Evaluation des sogenannten P-Kontos zurück und soll zugleich den Kontopfändungsschutz transparenter gestalten. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, mit dem das Verwenden und Verbreiten des RAF-Symbols unter Strafe gestellt werden soll (19/22542).
Ein Antrag der FDP-Fraktion für eine Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (19/22349) wurde bei Enthaltung von Linken und Grünen abgelehnt. Der Antrag komme zu spät, hieß es mit Blick auf die im September vom Bundestag beschlossene Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (19/20599), mit der dessen Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird.
In Beantwortung eines FDP-Antrags für einen Bericht der Bundesregierung über den geplanten Fortgang und etwaige Änderungen des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft (Bundesratsdrucksache 440/20) erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD), der Bundesrat sehe an dem Regierungsentwurf Änderungs- und Prüfbedarf. Die Bundesregierung arbeite gegenwärtig an der Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates, die nach Fertigstellung dem Bundestag zugeleitet werde. Laut Entwurf soll mit dem Gesetz die Sanktionierung von Unternehmen auf eine eigenständige Grundlage gestellt werden. Zugleich soll es Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären. Die Opposition sieht hier viele offene Fragen, Vertreter der Koalition sagten ein sorgfältiges Verfahren zu.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein Antrag der Fraktion der Grünen für einen Bericht der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zum Stand des bislang nicht in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und ein Antrag der FDP-Fraktion für einen Bericht der Bundesregierung über den Umgang mit Rechtshilfeersuchen im Fall Nawalny.
Die bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) wurde auf den 26.Oktober 2020 terminiert. Ohne Terminfestlegung beschloss der Ausschuss die Durchführung von öffentlichen Anhörungen zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts, mit dem eine weitere Wahlmöglichkeit geschaffen werden soll (19/18314), zu einem Gesetzentwurf der Linksfraktion mit dem Motto „Grundrechte für alle“ (19/5860) sowie zu einem Antrag der Linken zum Thema „Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren“ (19/9345).
Anträge der AfD-Fraktion zu öffentlichen Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Übertragung der Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und andere Vermögenswerte auf Gerichtsvollzieher (19/22190) und einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderdelinquenz (19/22549) wurden abgelehnt. Im Zusammenhang mit den Anhörungen verwies die SPD im Ausschuss darauf, dass in diesem Jahr bereits eine Vielzahl solcher Veranstaltungen stattgefunden habe, und schlug vor, dieses Instrument auf wichtige Gesetze zu beschränken und andere Themen in Berichterstattergesprächen zu behandeln.
Ferner nahm das Gremium Empfehlungen des Unterausschusses Europarecht zu diversen Ratsdokumenten an. Staatssekretär Lange beantwortete Fragen der Abgeordneten zum Vorbericht seines Hauses zum EU-Rat „Justiz und Inneres“ am 9. Oktober 2020. Diese betrafen die Themen Digitalisierung und Europäische Staatsanwaltschaft. Letztere solle wie geplant Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Die Aufbauarbeit schreite voran.