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08.10.2020 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung — Ausschuss — hib 1079/2020

Experte: Können bei Wasserstofftechnologie Standards setzen

Berlin: (hib/HAU) Während eines öffentlichen Expertengespräches zum Thema „Europäischer Green Deal“ des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwoch hat der Leiter der Entwicklungsabteilung für Flüssigantriebe beim Luft- und Raumfahrtunternehmen ArianeGroup GmbH, Gerald Hagemann, ein Plädoyer für die Nutzung der Wasserstofftechnologie gehalten. Die Europa- und Energierechtsexpertin Dörte Fouquet machte im Anschluss deutlich, dass selbst das von der EU-Kommission verschärfte Einsparziel, wonach die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werde sollen, statt wie ursprünglich geplant um 40 Prozent, nicht ausreichend sei, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzten.

ArianeGroup-Vertreter Hagemann sagte vor den Abgeordneten, Wasserstoff berge große Potenziale, große Herausforderungen aber auch große Chancen in sich. „Wir haben in Europa die einzigartige Expertise, um nicht nur dem Trend zu folgen, sondern an der Spitze die Standards zu setzen“, betonte Hagemann. Dazu müsse das vorhandene Wissen und die vorhandene Expertise gebündelt und vernetzt werden. Wasserstoff könne dabei helfen, „zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“. Es könne gelingen „kernrelevante deutsche Wirtschaftsbereiche“, wie etwa die Automobilindustrie, die Luftfahrtindustrie und die Schifffahrtindustrie nachhaltig zu transformieren und die Marktführerschaft in diesen Bereichen abzusichern, zeigte sich Hagemann überzeugt.

Die Vorteile des Wasserstoffes liegen aus Sicht des Wissenschaftlers auf der Hand: Er könne durch Elektrolyse unter Verwendung von elektrischem Strom aus Wasser hergestellt werden. Neun Kilogramm Wasser würden ein Kilogramm Wasserstoff und acht Kilogramm Sauerstoff ergeben. Als Energiespeicher könne Wasserstoff für die verschiedensten Möglichkeiten weiterverwendet und von der eigentlichen Erzeugung entkoppelt werden. Das könne CO2-neutral oder auch CO2-frei erfolgen. Die sogenannte kalte Verbrennung sei die Umsetzung in der Brennstoffzelle, „hier wird Sauerstoff und Wasserstoff zusammengebracht - das Endprodukt ist Wasser und elektrischer Strom“. Diese Brennstofftechnologie werde seit mehr als 50 Jahren in der Raumfahrttechnik verwendet.

Über Wasserstoff könnte - CO2-neutral - synthetisches Kerosin hergestellt werden, sagte Hagemann weiter. Mit dieser Alternative, die aktuell aber noch nicht wirtschaftlich sei, könne die heutige Infrastruktur - also Erdgasleitungen und Tankstellen - praktisch unverändert übernommen werden.

Gleichwohl sei der Einsatz von flüssigem Wasserstoff „nicht trivial“. Er erfordere eine grundlegend andere Architektur der bekannten Antriebssysteme. Es sei nicht möglich, einen konventionellen Benzintank mit flüssigem Wasserstoff zu füllen. „Das würde nicht funktionieren. Wir benötigen bis zu viermal größere Tanks, entsprechende Isolierungen und neue Betankungsverfahren“, sagte der Experte.

Aus Sicht der Europa- und Energierechtsexpertin Fouquet reicht das 55 Prozent-Einsparziel der EU nicht aus, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzten. „Wir werden wohl mindestens eine Reduzierung um 65 Prozent brauchen“, sagte sie. Für den Ausbau der erneuerbaren Energien bedeute das, „dass wir eine vier-bis fünffache Steigerung des Ausbaus brauchen“. Aktuelle Zahlen aus Deutschland zeigten aber, dass der Windenergieausbau „ziemlich eingebrochen ist“. Einer der Gründe dafür sei die Einführung des Ausschreibungsmodells zur Ermittlung der finanziellen Förderung.

Fouquet machte deutlich: Wenn es mit den 55 Prozent eine starke Zielvorgabe gebe, „können wir das nicht so beliebig machen“. Dann müsse dies eine Aufgabe des öffentlichen Interesses werden. Die Belange des Allgemeinwohls müssten bei der Umsetzung der Ziele auch in Deutschland den Individualinteressen vorangestellt werden. Wichtig sei auch festzustellen, dass das Gemeinwohlinteresse über dem Beihilfeinteresse liegt. Es brauche Instrumente der Daseinsvorsorge - keine Beihilfeinstrumente. Wenn eine solche Mammutaufgabe in vergleichsweise kurzer Zeit bewältigt werden soll, „können wir uns keine Spielchen über Jahre mit Genehmigungsverfahren der EU-Kommission im Beihilferecht leisten“, betonte die Europa- und Energierechtsexpertin.

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