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08.10.2020 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 1079/2020

Behandlung von Tieren mit Antibiotika

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) (19/23159) vor. Mit dem Regelungsentwurf sollen die Ergebnisse einer Evaluierung des AMG für die Behandlung von Tieren mit Antibiotika umgesetzt werden, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Deutsche Bundestag habe seinerzeit die Pflicht zur Evaluierung festgelegt. Ziel sei es, die Antibiotikum-Behandlung von Tieren auf das notwendige Maß zu reduzieren. Das soll dazu beitragen, Resistenzen beim Menschen zu verhindern. Die Evaluierung habe ergeben, dass die Tierhalter durch die Möglichkeit der Digitalisierung einer Meldepflicht entlastet werden können. Deshalb soll die Meldepflicht, die bisher ausschließlich schriftlich erfüllt werden konnte, um die Möglichkeit zur elektronischen Meldung ergänzt werden. Die Evaluierung habe auch ergeben, dass einzelne Meldepflichten nachzubessern sind, um das gesetzliche Ziel zu erreichen. So sollen die Tierhalter künftig neben der Meldung, dass sie ein Antibiotikum anwenden oder angewendet haben, künftig auch melden, wenn sie keines verwenden. Denn es gebe eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Tierhaltern, die versehentlich oder wissentlich nicht melden, dass sie Antibiotikum einsetzen. Wenn Betriebe bewusst oder unbewusst Anwendungen nicht melden, führe das dazu, dass möglicherweise notwendige Maßnahmen nicht ergriffen werden können, um die Antibiotikum-Menge im Tierbestand zu verringern. Zudem soll künftig auch das Datum des Tages erfasst werden, an dem das Antibiotikum abgegeben oder angewendet wird, um eine genauere Zuordnung zu halbjährlichen Stichtagen für Höchstmengen zu ermöglichen. Dadurch soll die Datenqualität verbessert werden.

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