Einflussnahme auf Arbeitsschutzkontrollgesetz
Berlin: (hib/CHE) Die Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am Gesetzentwurf für das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist nach den üblichen Kriterien transparent erfolgt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22997) auf eine Kleine Anfrage (19/21862) der Fraktion Die Linke. Darin schreibt die Regierung: „Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.“
Weiter heißt es in der Antwort: „Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des BMAS sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, “dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zulassen.„