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08.10.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1082/2020

Insolvenzen seit COVID-19-Beginn

Berlin: (hib/MWO) Zum Anteil der pandemiebedingten Insolvenzen an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen seit Januar 2020 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22882) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21933). Wie es darin weiter heißt, wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von Januar 2020 bis Juni 2020 insgesamt 9.006 Insolvenzanträge von Unternehmen mit insgesamt 78.684 betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestellt. Jüngere Zahlen lägen noch nicht vor. Wie sich die Antragszahlen infolge der eingeschränkten Verlängerung COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes entwickeln werden, sei derzeit noch nicht absehbar, schreibt die Bundesregierung.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung gehe für das Jahr 2020 aktuell von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,8 Prozent aus. Im Zusammenhang mit diesem Wirtschaftseinbruch sei üblicherweise mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen. Die Unsicherheit der bisher dazu veröffentlichten Prognosen sei angesichts der außergewöhnlichen Lage hoch. Die historischen Entwicklungen der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und die gute Ausgangssituation der Unternehmensbilanzen sprächen für einen nur gemäßigten Anstieg der Insolvenzzahlen.

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