Politische Motivation bei Straftaten
Berlin: (hib/STO) Ob einer Straftat eine politische Motivation zugrunde gelegt werden kann, wird laut Bundesregierung einzelfallbezogen entschieden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22884) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22381) ferner ausführt, kann bei Straftaten eine politische Motivation unter anderem dann zugrunde gelegt werden, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet.