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16.10.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1104/2020

Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt

Berlin: (hib/MWO) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung hat für die Bundesregierung höchste Priorität, wie sie in ihrer Antwort (19/23100) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22738) schreibt. Angesichts des Missbrauchskomplexes Bergisch Gladbach wollten die Fragesteller unter anderem wissen, ob sie Maßnahmen gegen eine Wiederholung solch eines Umfangs von Kindesmissbrauchs zu treffen gedenkt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, stehen den Ermittlungsbehörden bereits zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um gegen Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Schriften vorzugehen. Die Bundesregierung sehe es jedoch als notwendig an, bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und von Kinderpornografie im Hinblick auf die Ermittlungsbefugnisse insbesondere mit der technischen Entwicklung auf der Täterseite Schritt zu halten. Um die Strafverfolgung auf diesem Gebiet daher noch effektiver auszugestalten, habe das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem auch die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden bei der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Erhebung von Verkehrsdaten im Bereich der vorgenannten Delikte erweitert werden soll.

Zudem habe das Bundesjustizministerium im August 2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt verbessert werden soll. Um Kinder vor einer Kontaktanbahnung im Internet und insbesondere in Social Media Diensten zu schützen, bedürfe es zudem der Modernisierung des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Weiter wird in der Antwort darauf verwiesen, dass die Reformkommission zum Sexualstrafrecht eine grundlegende Überarbeitung und Neuordnung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) vorgeschlagen hat. Forderungen der Kommission seien bereits in dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder aufgegriffen worden. Der Zeitbedarf für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts lasse sich derzeit nicht näher bestimmen.

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