Athleten-Nominierung „Angelegenheit des Sports“
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung erkennt nach eigener Aussage die Autonomie und das Selbstverwaltungsrecht des Sports uneingeschränkt an. Die Frage der Nominierung von Athletinnen und Athleten für Wettbewerbe sei daher ausschließliche Angelegenheit des Sports, heißt es in der Antwort der Regierung (19/23143) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22727). Die Liberalen hatten auf das Vorhaben des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) hingewiesen, Sportler und Sportlerinnen, die im Alltag ohne Rollstuhl auskommen und nur leichte körperliche Einschränkungen haben, von den Paralympischen Spielen 2021 in Tokio auszuschließen, und gefragt, ob die Bundesregierung bereits Initiativen beim IPC unternommen hat, um diese Sportlerinnen und Sportler zu unterstützen und auf den Ausschluss bereits qualifizierter Athleten hinzuweisen.
Laut Bundesregierung sind für die Paralympischen Spiele in Tokio 2021 noch keine Sportlerinnen und Sportler qualifiziert oder nominiert. „Im Übrigen ist es nach dem Grundsatz der Autonomie des Sports eine Entscheidung des Sports, welche Sportlerinnen und Sportler letztendlich an den Paralympischen Spielen teilnehmen“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung sehe daher keinen Anlass, Initiativen im Sinne der Fragestellung zu ergreifen.
Was Athletinnen und Athleten mit Minimalbehinderungen angeht, so können diese nach Aussage der Bundesregierung „an den Wettbewerben teilnehmen, bei denen sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen“.