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20.10.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1111/2020

Regierung begründet Notwendigkeit der Demokratieförderung

Berlin: (hib/MWO) Der ressortübergreifende Abstimmungsprozess für ein Demokratiefördergesetz ist noch nicht abgeschlossen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23269) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22835), die sich auf ein Zeitungsinterview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bezieht. Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Demokratieförderung und Extremismusprävention ist laut Bundesregierung aufgrund der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gegenstand der Beratungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.

Weiter heißt es in der Antwort, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seien eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Bundesprogramme im Bereich Extremismusprävention und Demokratieförderung müssten deshalb nachhaltig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgesichert und ausgebaut werden. Der von Lambrecht in dem Interview verwendete und in der Anfrage thematisierte Begriff „Blödsinn“ sei im Zusammenhang mit Verschwörungstheorien zu sehen. Zur Verbreitung von Verschwörungsmythen und dem Umgang damit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21139 verwiesen. Daneben erläutert die Antwort Programme zur Stärkung der Kritikfähigkeit von Kindern sowie Projekte zur Demokratieförderung und beschreibt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Ideologien.

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