Anhörung zu Regierungsentwurf für Änderungen im Ausweiswesen
Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ (19/21986) geht es am Montag, dem 26. Oktober 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Veranstaltung, die um 10 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend sein. Zudem muss das Passbild in Zukunft ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Im Rahmen des Übermittlungsverfahrens soll auch die Biometrietauglichkeit geprüft werden; ferner ist eine erweiterte Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in Behörden vorgesehen.
Um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen, wurde laut Vorlage alternativ eine ausschließliche Lichtbild-Aufnahme vor Ort in den Behörden erwogen. Diese Option sei vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen für den Fotofachhandel verworfen worden. Die Lösung einer ausschließlich digitalen Lichtbild-Übermittlung durch private Dienstleister sei nicht gewählt worden, um durch die Wahlmöglichkeit die Bürgerfreundlichkeit des Antragsprozesses zu erhöhen.
Weiter zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Angaben des Geschlechts im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokumentenwesen den Standard-Bestimmungen der Internationale Zivilluftfahrtorganisation anzugleichen. Danach wird für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, in der visuell lesbaren Zone des Passes ein „X“ eingetragen, das in der maschinenlesbaren Zone ein anderes Symbol repräsentiert wird. „Um mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt zu unterbinden, soll eine Person, die eine Änderung nach Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgenommen hat, entscheiden können, ob im Pass beziehungsweise im ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder nunmehr gültige Angabe eingetragen werden soll“.
Darüber hinaus soll den Angaben zufolge die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt werden, eine mehrmalige Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr indes zulässig bleiben. Daneben soll die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes weiterhin möglich sein.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, für Strafgefangene zur Unterstützung der Wiedereingliederung eine Ausweispflicht ab drei Monaten vor Haftentlassung einzuführen.