Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Berlin: (hib/STO) Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 sind bis zum 22. September dieses Jahres laut Bundesregierung insgesamt 254 Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Bundesnetzagentur und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemäß Paragraf 109a des Telekommunikationsgesetzes erfolgt. Dieser Paragraf verpflichtet Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, unverzüglich die Bundesnetzagentur und den BfDI davon zu benachrichtigen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23271) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22836) weiter ausführt.