Aktualisierung des Bundesbedarfsplans
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt (19/23491). Mit der Anpassung solle eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden, erklärt sie. 35 neue Netzausbauvorhaben würden in die Aktualisierung aufgenommen, acht bisherige geändert. Darüber hinaus würden einige Anpassungen in anderen Vorschriften vorgenommen, um eine zügige Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern - vor allem Vereinfachungen bei der Planfeststellung von Leerrohren und mitverlegten Erdkabeln, Nachbeteiligungsverfahren, die Bestimmungen zu Geheimhaltung, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.
Bei der Bundesnetzagentur wird von einem jährlichen Kostenanstieg in Höhe von insgesamt etwa 15,29 Millionen Euro ausgegangen, beim Bundesverwaltungsgericht von 746.510 Euro (Mehrbedarf an Personalkosten). Für die Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden der Bundesregierung zufolge schätzungsweise Kosten in Höhe von etwa 17,3 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten über einen mehrjährigen Zeitraum entstehen.